Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA)
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gilt.
Seit dem 28. Juni 2025 verlangt der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit — Richtlinie (EU) 2019/882 —, dass eine Vielzahl in der EU verkaufter digitaler Produkte und Dienstleistungen barrierefrei ist. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549: Ihre Fassung v3.2.1 ist bereits im Amtsblatt im Rahmen der Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites zitiert, wo die Erfüllung ihrer einschlägigen Anforderungen eine Konformitätsvermutung begründet — für das EAA ist noch keine Fassung zitiert, sodass ein EN-301-549-Bericht heute der stärkste verfügbare Nachweis ist.
Wir erstellen die Nachweise, die die öffentliche Beschaffung in der EU tatsächlich verlangt — einen vollständigen EN-301-549-Konformitätsbericht und ein EAA-positioniertes VPAT — aus einer echten automatisierten Prüfung, die auf Ihrer eigenen Infrastruktur läuft.
- 8 benannte Regelwerke, versionsbewusst
- EN 301 549 – Bericht Kapitel für Kapitel (HTML + XLSX)
- EAA-positioniertes VPAT
- Selbst gehostet — das Audit läuft in Ihrer Umgebung
Die Nachweise, die die EU-Beschaffung verlangt — aus einer echten Prüfung
Keine Vorlage, die Sie von Hand ausfüllen. Wir ordnen eine automatisierte Barrierefreiheitsprüfung den maßgeblichen Normen zu und markieren zur manuellen Prüfung, was eine Maschine nicht entscheiden kann.
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EN-301-549-Konformitätsbericht
Kapitel für Kapitel (Funktionelle Leistungsmerkmale, Generisch, Zwei-Wege-Sprachkommunikation, Video, Hardware, Web, Nicht-Web-Dokumente, Software, Dokumentation und Support-Dienste, Vermittlung und Notruf), HTML + XLSX, oberflächen- und versionsbewusst.
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EAA-positioniertes VPAT
Ein EAA-positioniertes VPAT, das die Rechtsgrundlage (Richtlinie (EU) 2019/882) und die harmonisierte Norm in der gewählten Fassung nennt.
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8 Regelwerke, versionsbewusst
EAA, EN 301 549, Section 508, ADA, AODA, UK Equality Act, AU DDA, CVAA — mit versionsbewusster Rechtsgrundlage.
EAA-Konformität, ohne Übertreibung
Die Fassung EN 301 549 v3.2.1 ist im Amtsblatt im Rahmen der Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites (Richtlinie (EU) 2016/2102) zitiert; die Erfüllung ihrer einschlägigen Anforderungen begründet dort eine Konformitätsvermutung. Für das EAA ist bisher keine Fassung zitiert, sodass ein EN-301-549-Bericht heute der stärkste verfügbare Nachweis ist — keine rechtliche Zertifizierung; die letztliche Verantwortung liegt beim Wirtschaftsakteur.
Das EAA ist ein EU-Rechtsakt und gilt nicht im Vereinigten Königreich, das über eine eigene Regelung verfügt. Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung.
Wichtige Termine
- 28. Juni 2025 — das EAA gilt für erfasste Produkte und Dienstleistungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
- 28. Juni 2030 — Übergangsfrist: Dienste dürfen Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig genutzt wurden, weiter verwenden.
- Um Oktober 2026 — die EN 301 549 v4.1.1 wird voraussichtlich im Amtsblatt der EU zitiert; unsere Berichte sind versionsbewusst und folgen ihr.
EAA-Bereitschaft prüfen
Ein 2-minütiger Fragebogen, ausschließlich im Browser. Es werden keine Antworten übermittelt.
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