Bin ich betroffen?
Dieser Überblick dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung in den Anwendungsbereich fällt, ist eine rechtliche Beurteilung, die Ihre Organisation selbst vornehmen muss.
Das EAA gilt für Wirtschaftsakteure, die erfasste Produkte auf den EU-Markt bringen oder erfasste Dienstleistungen auf dem EU-Markt erbringen. Erfasste Bereiche sind unter anderem:
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E-Commerce
E-Commerce-Websites und -Apps für Verbraucher — die gesamte Kaufreise von der Produktsuche über den Checkout bis zur Bestellverwaltung.
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Bankdienstleistungen für Verbraucher
Bankdienstleistungen für Verbraucher — Online- und Mobile-Banking, Kontoauszüge und Authentifizierungsabläufe, auf die Kundinnen und Kunden täglich angewiesen sind.
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E-Books
E-Books und die dafür vorgesehene Lesesoftware, einschließlich Leseanwendungen und ihrer Unterstützung für Navigation, Textumbruch und Sprachausgabe.
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Elektronische Kommunikation
Elektronische Kommunikationsdienste und ihre Endgeräte für Verbraucher — einschließlich des Zugangs zur Notfallkommunikation.
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Zugang zu audiovisuellen Medien
Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten — Kataloge, Player und elektronische Programmführer (die Zugangsebene, nicht die Programme selbst).
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Personenverkehr
Personenverkehr in der Luft sowie per Bus, Bahn und auf dem Wasser — Websites, mobile Apps, E-Ticketing, Reiseinformationen in Echtzeit und interaktive Selbstbedienungsterminals.
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Selbstbedienungsterminals
Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sowie interaktive Zahlungsterminals — physische Terminals mit digitaler Schnittstelle, die Kundinnen und Kunden selbst bedienen.
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Computer für Verbraucher
Allzweckcomputer für Verbraucher und ihre Betriebssysteme — die Hardware- und Betriebssystem-Grundlage, auf der die anderen erfassten Dienstleistungen laufen.
Hinweis für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Personen und ≤ 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), die Dienstleistungen erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen — sie profitieren dennoch von barrierefreier Gestaltung, und für Produkte gelten andere Regeln.
EAA-Bereitschaft prüfen
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