Zugang zu audiovisuellen Medien
Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten — Kataloge, Player und elektronische Programmführer (die Zugangsebene, nicht die Programme selbst).
Dieser Überblick dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung in den Anwendungsbereich fällt, ist eine rechtliche Beurteilung, die Ihre Organisation selbst vornehmen muss.
Was das EAA hier erfasst
Dieser Bereich erfasst Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten – den Katalog, den Player und den elektronischen Programmführer, mit denen ein Verbraucher etwas findet und ansieht –, nicht den Sendeinhalt selbst, der unter eigenen audiovisuellen Medienregeln steht. Die Such- und Wiedergabeoberfläche einer Video-on-Demand-Plattform ist hier das Ziel; der Film oder die Sendung im Player ist nicht das, was dieser Rechtsakt prüft.
Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam: Ein Katalog kann vollständig navigierbar und ein Player vollständig bedienbar sein, während das zugrundeliegende Video selbst überhaupt keine Untertitel trägt – und die beiden Feststellungen gehören zu unterschiedlichen Pflichten.
Die Zugangsebene, nicht das Programm
„Zugangsebene“ ist eine nützliche Kurzform für das, was tatsächlich im Anwendungsbereich liegt: Suche und Durchsuchen, Empfehlungsreihen, die Programmdetailseite, die Bedienoberfläche rund um das Video (Wiedergabe/Pause, Sprung in der Zeitleiste, Lautstärke, Auswahl von Untertiteln und Audiodeskription) sowie das EPG-Raster für Live- oder geplante Inhalte. Jedes davon ist für sich genommen eine interaktive Oberfläche, die genauso gebaut und genauso geprüft wird wie jede andere Web- oder App-Oberfläche.
Kataloge, Player und Programmführer
Player verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil ihre Bedienelemente meist eigens gebaut sind statt native Browser-Steuerelemente zu nutzen – Tastaturbedienbarkeit, Beschriftung und sichtbarer Fokus entstehen dadurch nicht von selbst, sondern müssen bewusst eingebaut werden. Programmführer sind häufig ein dichtes Raster, was eigene Fragen der Fokusverwaltung aufwirft, die sich von einer einfachen Liste unterscheiden. Und eine Untertitel- oder Audiodeskriptionsspur, die auf Dateiebene existiert, ist nur nützlich, wenn die Oberfläche tatsächlich ein Bedienelement anbietet, um sie einzuschalten.
Worauf eine Prüfung zuerst achtet
Eine Prüfung beginnt typischerweise beim Player: Lässt sich jedes Bedienelement – Wiedergabe, Pause, Sprung in der Zeitleiste, Lautstärke, Untertitel, Audiodeskription – per Tastatur erreichen und bedienen, und bleibt der Fokus sichtbar, während er sich zwischen ihnen bewegt. Von dort wird geprüft, ob Untertitel und, sofern vorhanden, Audiodeskription in der Oberfläche tatsächlich auswählbar sind und nicht nur in der zugrundeliegenden Datei vorhanden. Danach geht es weiter zu Programmführer und Katalog: ob das fokussierte Element in einem Programmraster visuell angezeigt wird, und ob Suchergebnisse ihre eigene Trefferzahl und Struktur nennen, statt sich darauf zu verlassen, dass eine sehende Person scrollt, um zu sehen, wie viele es sind.
Was hier typischerweise fehlschlägt
Wiederkehrende Barrierefreiheitsmängel in diesem Bereich. Beispielhaft — eine Prüfung meldet, was Ihre eigenen Oberflächen tatsächlich tun.
- Videoplayer, deren Schalter für Untertitel und Audiodeskription per Tastatur nicht erreichbar sind.
- Programmführer, bei denen das aktuell fokussierte Element keine sichtbare Fokusanzeige besitzt.
- Suchergebnisse im Katalog, die ohne Angabe der gefundenen Trefferzahl angekündigt werden.
- Player-Bedienelemente, die nur beim Überfahren mit der Maus erscheinen und für Tastatur- oder Switch-Nutzende verschwinden.
- Audiodeskriptionsspuren, die in der Datei vorhanden, aber nie als auswählbare Option zugänglich sind.
EN-301-549-Klauseln zu diesem Bereich
Klauseln aus unserem Berichtskatalog der Fassung v3.2.1 — eine kuratierte Teilmenge der Norm, nicht die vollständige Liste der Klauseln, die für Sie gelten könnten.
- 9.1.2.1 Audio-only and Video-only (Prerecorded)
- 9.1.2.2 Captions (Prerecorded)
- 9.2.1.1 Keyboard
- 9.2.4.7 Focus Visible
- 9.4.1.2 Name, Role, Value
- 4.2.1 Usage without vision
- 4.2.4 Usage without hearing
Nächster Schritt: was ein Konformitätsbericht enthält oder den 2-minütigen Bereitschaftscheck starten.