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WCAG Auditor · EAA Resource Center

Computer für Verbraucher

Allzweckcomputer für Verbraucher und ihre Betriebssysteme — die Hardware- und Betriebssystem-Grundlage, auf der die anderen erfassten Dienstleistungen laufen.

Dieser Überblick dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung in den Anwendungsbereich fällt, ist eine rechtliche Beurteilung, die Ihre Organisation selbst vornehmen muss.

Was das EAA hier erfasst

Dieser Bereich erfasst Allzweck-Computerhardware für Verbraucher und das Betriebssystem, mit dem sie ausgeliefert wird, als ein gemeinsames Produkt. Diese Zusammenfassung ist bewusst gewählt: Die Barrierefreiheit eines Computers ist nicht wirklich eine isolierte Hardware- oder Softwarefrage, sondern die Frage, ob das Gerät, das ein Verbraucher von der Stange kauft, von jemandem eingerichtet und genutzt werden kann, der von Anfang an – vom ersten Start an – auf Screenreader, Vergrößerung, alternative Eingabe oder Untertitelung angewiesen ist.

Business- und Fachanwender-Workstations, die nur über Unternehmenskanäle verkauft werden, liegen außerhalb dessen, worum es auf dieser Seite geht; im Fokus steht hier das Allzweckgerät für Verbraucher.

Der Computer und das Betriebssystem zusammen

Die Hardware trägt hierzu die physische Seite bei: Anschlüsse und Buchsen, die gängige Peripheriegeräte für assistive Technologien unterstützen, sowie Bedienelemente (Lautstärke, Helligkeit, Ein/Aus), deren Bedienung nicht allein von feiner motorischer Präzision oder Sehvermögen abhängt. Das Betriebssystem trägt die Softwareseite bei: einen eingebauten Screenreader, eine Bildschirmlupe und Untertitelungsunterstützung, die von Haus aus vorhanden sind statt einen separaten Kauf zu erfordern, sowie eine Barrierefreiheits-API, auf die sich andere Software – einschließlich Software, die nicht vom Hersteller stammt – verlassen kann, um kompatibel zu bleiben.

Eingebaute Barrierefreiheitsfunktionen

Die Anforderungen gehen hier weiter als „das Betriebssystem hat irgendwo ein Barrierefreiheitsmenü“. Sie umfassen, ob Software von Drittanbietern und vorinstallierte Software die Barrierefreiheitsdienste der Plattform tatsächlich nutzen können, statt eigene, nicht barrierefreie Bedienelemente zu zeichnen, ob ein Systemupdate die Barrierefreiheitseinstellungen einer Nutzerin oder eines Nutzers stillschweigend zurücksetzen oder deaktivieren kann, und ob die gewählten Einstellungen genauso erhalten bleiben wie jede andere Voreinstellung auch. Eine Funktion, die zwar existiert, aber beim nächsten Update gelöscht wird, ist im Grunde nicht wirklich ausgeliefert.

Worauf eine Prüfung zuerst achtet

Eine Prüfung beginnt in der Regel bei der Ersteinrichtung: wie viele Schritte nötig sind, um eine zentrale Barrierefreiheitsfunktion zu erreichen und einzuschalten, und ob dieser Weg selbst für jemanden zugänglich ist, der noch nichts eingeschaltet hat. Danach wird geprüft, ob häufig vorinstallierte Anwendungen ihre Oberfläche korrekt über die Barrierefreiheits-API des Betriebssystems zugänglich machen, statt stillschweigend zu versagen, ob ein Update die Barrierefreiheitseinstellungen über das Upgrade hinweg erhält, und ob die Produktdokumentation selbst tatsächlich die Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen benennt, mit denen das Produkt ausgeliefert wird, statt sie undokumentiert zu lassen.

Was hier typischerweise fehlschlägt

Wiederkehrende Barrierefreiheitsmängel in diesem Bereich. Beispielhaft — eine Prüfung meldet, was Ihre eigenen Oberflächen tatsächlich tun.

  • Barrierefreiheitseinstellungen, die mehrere Menüebenen tief vergraben sind, ohne Abkürzung während der Ersteinrichtung.
  • Physische Anschlüsse und Buchsen, die keine gängigen Peripheriegeräte für assistive Technologien unterstützen.
  • Betriebssystem-Updates, die Barrierefreiheitseinstellungen stillschweigend deaktivieren oder zurücksetzen.
  • Vorinstallierte Software, die ihre Oberfläche nicht über die Barrierefreiheits-API des Betriebssystems zugänglich macht.
  • Produktdokumentation, die nie angibt, welche Barrierefreiheitsfunktionen das Gerät tatsächlich besitzt.

EN-301-549-Klauseln zu diesem Bereich

Klauseln aus unserem Berichtskatalog der Fassung v3.2.1 — eine kuratierte Teilmenge der Norm, nicht die vollständige Liste der Klauseln, die für Sie gelten könnten.

  • 5.1.2.2 Assistive technology
  • 11.5.2.3 Use of accessibility services (assistive technology API)
  • 11.6.2 No disruption of accessibility features
  • 11.7 User preferences
  • 12.1.1 Accessibility and compatibility features
  • 12.1.2 Accessible documentation
  • 12.2.2 Information on accessibility and compatibility features

Nächster Schritt: was ein Konformitätsbericht enthält oder den 2-minütigen Bereitschaftscheck starten.

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