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WCAG Auditor · EAA Resource Center

Selbstbedienungsterminals

Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sowie interaktive Zahlungsterminals — physische Terminals mit digitaler Schnittstelle, die Kundinnen und Kunden selbst bedienen.

Dieser Überblick dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung in den Anwendungsbereich fällt, ist eine rechtliche Beurteilung, die Ihre Organisation selbst vornehmen muss.

Was das EAA hier erfasst

Dieser Bereich erfasst Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sowie interaktive Zahlungsterminals als Produkte im Sinne des EAA: physische Geräte mit digitaler Schnittstelle, die ein Verbraucher unbegleitet bedient, typischerweise im öffentlichen Raum, ohne dass Personal fest in die Transaktion eingebunden ist. Diese Einordnung als Produkt statt als Dienstleistung stellt die Hardware-Gestaltung – Tastatur, Bildschirm, Kartenschlitz, Audioanschluss – auf dieselbe Stufe wie die darauf laufende Software.

Terminals, die speziell als Teil eines Verkehrsdienstes eingesetzt werden, fallen stattdessen unter den Bereich Personenverkehr, weil dieser Kontext eigene Anforderungen mit sich bringt; diese Seite behandelt allgemeine Selbstbedienungsgeräte.

Hardware und die darauf laufende Software

Eine Terminalprüfung muss beide Hälften zugleich im Blick behalten. Die physische Seite betrifft die Eingabe – ob neben oder statt eines flachen Touchscreens eine Tastatur oder taktile Bedienelemente vorhanden sind – und die Ausgabe – Textgröße und Kontrast auf dem Bildschirm, und ob die Audioausgabe tatsächlich über einen Kopfhöreranschluss geführt wird statt nur über einen Lautsprecher, den jeder in der Nähe hört. Die Softwareseite betrifft die auf dem Gerät laufende Oberfläche: Fokusverwaltung, Verhalten bei Zeitüberschreitung, und ob Gesten, die der Touchscreen erwartet (Wischen, Mehrfingertipp), eine Alternative mit einer einzigen Eingabe besitzen.

Das 20-jährige Übergangsfenster

Terminals, die vor dem 28. Juni 2025 bereits rechtmäßig im Einsatz waren, müssen nicht sofort außer Betrieb genommen werden: Sie dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterlaufen, gedeckelt auf 20 Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme. Neue Terminals, die ab diesem Datum aufgestellt werden, haben keine solche Übergangsfrist – von ihnen wird erwartet, dass sie die Anforderungen bereits bei der Installation erfüllen. Diese Unterscheidung ist wichtig für alle, die eine Flottenerneuerung planen: Ein bestehender Gerätebestand hat einen zeitlichen Vorlauf, eine neue Bestellung nicht.

Worauf eine Prüfung zuerst achtet

Eine erste Prüfung betrachtet typischerweise zunächst die Tastatur und die physischen Bedienelemente, bevor irgendetwas auf dem Bildschirm geprüft wird: Gibt es eine Möglichkeit, eine PIN einzugeben oder eine Auswahl zu treffen, ohne auf den Touchscreen angewiesen zu sein, und bleibt das Verhalten bei Tastenwiederholung und Zeitablauf nutzbar, statt zu schnell oder zu langsam zum Steuern zu sein. Danach wird der Bildschirmkontrast geprüft und ob sich Text vergrößern lässt, ob eine Zeitüberschreitung der Sitzung vor ihrem Ablauf warnt, und ob ein Anschlusspunkt für assistive Technologien – meist ein Kopfhöreranschluss – tatsächlich das Audio der Transaktion überträgt, statt nur vorhanden, aber stumm zu sein.

Was hier typischerweise fehlschlägt

Wiederkehrende Barrierefreiheitsmängel in diesem Bereich. Beispielhaft — eine Prüfung meldet, was Ihre eigenen Oberflächen tatsächlich tun.

  • Touchscreens ohne taktile oder physische Tastenalternative zur PIN-Eingabe.
  • Bildschirmtext und Ziffern, die sich nicht vergrößern lassen und unter dem nutzbaren Kontrast liegen.
  • Zeitüberschreitungen bei Transaktionen, die vor dem Abbruch der Sitzung nicht warnen.
  • Ein beworbener Audioausgang oder Kopfhöreranschluss, der tatsächlich nicht mit dem Zahlungsvorgang verbunden ist.
  • Karten- und Geldschlitze ohne nicht-visuellen Hinweis darauf, wo etwas eingeführt oder entnommen wird.

EN-301-549-Klauseln zu diesem Bereich

Klauseln aus unserem Berichtskatalog der Fassung v3.2.1 — eine kuratierte Teilmenge der Norm, nicht die vollständige Liste der Klauseln, die für Sie gelten könnten.

  • 5.1.2.2 Assistive technology
  • 5.1.4 Functionality closed to text enlargement
  • 5.1.6.2 Input focus
  • 5.7 Key repeat
  • 11.1.4.3 Contrast (Minimum) — software
  • 11.2.5.1 Pointer Gestures (software)
  • 4.2.7 Usage with limited manipulation or strength

Nächster Schritt: was ein Konformitätsbericht enthält oder den 2-minütigen Bereitschaftscheck starten.

EAA-Bereitschaft prüfen

Ein 2-minütiger Fragebogen, ausschließlich im Browser. Es werden keine Antworten übermittelt.